, Facharzt für Orthopädie und Handchirurgie, bestimmt. 9. Das handchirurgische Gutachten von Dr. med. C.___ ergeht am 30. Dezember 2016 (A.S. 92 ff.). 10. Mit Stellungnahmen vom 27. Januar 2017 (A.S. 144 f.) bzw. 3. März 2017 (A.S. 150 ff.) lassen sich die Parteien abschliessend vernehmen. 11. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird im Folgenden, soweit erforderlich, eingegangen. II. 1. Die Sachurteilsvoraussetzungen (Einhaltung von Frist und Form, örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts) sind erfüllt. Auf die Beschwerde ist einzutreten.