Mit Bericht vom 8. Januar 2010 (SA 13) diagnostizierte Dr. med. B.___ zudem eine TFC-Läsion am rechten Handgelenk. 1.2 Aufgrund persistierender Beschwerden holte die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Berichte sowie bei ihrer versicherungsmedizinischen Abteilung eine neurologische und eine chirurgische Aktenbeurteilung ein (SA 141, 149). Zudem liess sie einen allfälligen Integritätsschaden prüfen (SA 187). 1.3 Gestützt darauf kam die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. Juni 2013 (SA 188) zum Schluss, die Taggeldleistungen seien per 30. April 2013 einzustellen und die Beschwerdeführerin habe keinen Anspruch auf Rentenleistungen oder eine Integritätsentschädigung.