{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-258_2017-06-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134545&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=20&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6e3120233f27d23920b6d133c339e438"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.258"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:49", "Checksum": "9f54a3ce0c772e599aa77e9788ebdebb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\nDr. med. C.___ begründet seine Schlussfolgerung einleuchtend, wonach die rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal zum Unfallereignis vom 3. September 2009 seien: Auf dem 14 Wochen nach dem Ereignis durchgeführten Arthro-MRI des rechten Handgelenkes fänden sich als pathologischer Hauptbefund eine radio-zentrale Diskusläsion des TFCC bei einer Ulna-Neutral-Variante ohne Zusatzläsion und vor allem ohne Begleitödem im Diskus selber oder in den angrenzenden Karpalknochen. Von der radio-zentralen Lokalisation her könnte es sich hier sowohl um eine traumatische, als auch um eine degenerative Läsion handeln. Angesichts der Ulna-Neutral-Variante und des Patientenalters sei gemäss Literatur eine rein degenerative Ursache wahrscheinlicher. Gegen die Trauma-Ursache der Diskus-Verletzung spreche hauptsächlich, dass gemäss dem Erstbefund am 3. September 2009 an der rechten Hand ausschliesslich die distale Mittelhand eine Verletzung aufgewiesen habe, und dass gemäss den Akten die eigentlichen Handgelenksbeschwerden erst im postprimären Verlauf aufgetreten seien. Bei traumatischen Läsionen des TFCC würden Schmerzen in der Regel unmittelbar mit dem Trauma lokal auftreten, während sich diese bei degenerativen Veränderungen spontan ohne eigentlichen Auslöser entwickeln würden. Die Angaben bezüglich der rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden in den Akten seien sehr vage und eine detaillierte klinische Untersuchung im frühen Verlauf nach dem Ereignis fehle gänzlich, womit es nicht möglich sei, den MRI-Befund mit der Klinik abzugleichen. Das in den Akten rudimentär dargestellte und anlässlich der Begutachtung geschilderte Schmerzbild im rechten Handgelenk lasse sich nicht eindeutig mit der MR-tomographisch dargestellten Pathologie erklären. Diskusläsionen in der Zone mit der maximalen Druckbelastung äusserten sich gewöhnlich mit Schmerzen im funktionellen Einsatz der Hand und bei Belastung, etwa beim Abstützen oder bei belasteten Drehbewegungen, während dem sie in Ruhe deutlich geringer oder gar nicht manifest seien. Die Beschwerdeführerin berichte aber von stärkeren Ruheschmerzen nach Belastungen, resp. von geringeren bewegungs- und belastungsabhängigen Schmerzen während der Tätigkeit. Auch die beiden Handgelenksganglien, welche als zusätzliche Befunde im MRI beschrieben seien, würden eher stellungs- und bewegungsabhängige Beschwerden als Ruheschmerzen verursachen. Insgesamt sei somit das Sturzereignis vom 3. September 2009 nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal für die rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden.\nSodann zeigt Dr. med. C.___ hinsichtlich der an sich unbestrittenen unfallkausalen Beschwerden am linken Handgelenk schlüssig auf, dass das Os pisiforme des linken Handgelenks durch das Trauma vom 3. September 2009 geschädigt worden ist. Prof. Dr. med. I.___ beschreibe am 14. Januar 2010 ausstrahlende Schmerzen in die linke Hand und ein gelegentliches Reissen und Kribbeln am Kleinfinger. Er habe klinisch ein leicht geschwollenes linkes Handgelenk gefunden. Nach seiner Einschätzung habe sich im MRI des linken Handgelenkes vom 18. September 2009 der Diskus nicht normal dargestellt. Die residuellen Schmerzen seien daraufhin auf eine fragliche Diskusläsion bei Ulna-Plus-Situation und auf eine Nervenirritation des Nervus ulnaris nach der Erstoperation zurückgeführt worden, welcher er eine gute Prognose vorausgesagt habe. Gemäss Dr. med. C.___ sei festzuhalten, dass diese Interpretation des MRI nicht mit derjenigen des beteiligten Radiologen übereinstimme. Anlässlich der Operation des linken Handgelenks vom 1. Februar 2010 sei von Prof. Dr.med. I.___ ein radialer Diskusriss gesehen worden, ohne genauere Angaben über Verlauf und Ausdehnung. Der Riss sei genäht worden. In der gleichen Intervention sei die Ulnaverkürzungs-Osteotomie durchgeführt worden. Ob diese Diskusläsion am linken Handgelenk ursächlich durch das Trauma vom 3. September 2009 bedingt sei, lasse sich aus den vorliegenden Akten nicht zwingend schliessen. Für die Trauma-Ursache spreche, dass links bereits initial Handgelenksschmerzen geäussert worden seien und dass durch die vorgängige Entfernung des frakturierten Os pisiforme sich diese Schmerzen nicht verändert hätten. Die Untersuchung von Prof. Dr.med. I.___ sei leider rudimentär und begründe nicht mit objektivierbaren Befunden, dass die Schmerzen auf die Diskusläsion zurückzuführen seien. Der peroperative Befund mit radialem Diskusriss lasse eine Trauma-Ursache zwar vermuten, eine weiterführende Beschreibung von Lokalisation, Ausdehnung und Morphologie des Risses abgesehen von seiner Schlitzform fehle jedoch im OP-Bericht. Ein Hinweis für ein frisches traumatisches Ereignis im MRI wäre noch eine Umgebungsreaktion im Bereich der verletzten Strukturen in Form eines Ödems, was aber auf der MRI-Aufnahme 15 Tage nach dem Trauma fehle, was gegen eine frisch traumatische Läsion des Diskus spreche. In Bezug auf das linke Handgelenk lasse sich folgendes schliessen: Beim Trauma vom 3. September 2009 sei es zur Verletzung des linken Handgelenks gekommen. Eindeutig durch das Trauma geschädigt worden sei dabei das Os pisiforme. Das Os pisiforme frakturiere im Sinne eines Berstungsbruchs durch direkte Krafteinwirkung auf den Knochen, in der Regel anlässlich eine Sturzes auf die ausgestreckte Hand mit Erstanprall der Handballen. Dieser Trauma-Mechanismus führe auch zur Kompression des Diskus zwischen den Handgelenksknochen und der Ulna, was zu einer traumatischen Verletzung desselben führen könne. Die Akten liessen Zweifel an einer frischen traumatischen Läsion aufkommen, ein vorbestehender Schaden sei retrospektiv denkbar. Der dokumentierte Verlauf der Gesundheitsschädigung lasse aber den Schluss zu, dass das Trauma zumindest richtungsweisend für die Entwicklung des Gesundheitsschadens gewesen sei."}