{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-258_2017-06-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134545&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=20&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6e3120233f27d23920b6d133c339e438"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.258"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:49", "Checksum": "9f54a3ce0c772e599aa77e9788ebdebb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 06.06.2017 VSBES.2014.258\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\n5.11 Dr. med. K.___, Facharzt FMH für Orthopädie und Handchirurgie, stellte in seinem Bericht vom 17. Mai 2011 (SA 79) die Diagnose einer Posttraumatischen DRUG-Instabilität am Handgelenk links. Sicherlich habe bei seinerzeitigem Trauma eine Läsion des Disc-Apparates stattgefunden. Ob jedoch neben der Läsion des Discus ulnaris auch eine Läsion der radio-ulnaren Bänder stattgefunden habe, lasse sich im Nachhinein nur begrenzt beurteilen. Die erfolgte Naht des Discus ulnaris habe das Problem nicht gelöst. Die Ulnaverkürzungsosteotomie hätte eine Verbesserung der DRUG-Stabilität durch Anspannen der radio-ulnaren Bänder bringen sollen. Da dies ausgeblieben sei, dürfe angenommen werden, dass zumindest eines der Bänder nicht mehr suffizient gewesen sei.\n5.12 Dr. med. L.___, Spezialarzt für Neurologie FMH, führte in seinem Bericht vom 10. November 2011 (SA 91) aus, anlässlich der EMG-Untersuchung habe eine relevante periphere Läsion des N. Ulnaris oder Medianus für die angegebenen Beschwerden weitgehend ausgeschlossen werden können. Hingegen zeigten sich im EMG diskrete, chronisch neurogene Denervationszeichen im Myotom C8/Thl. Die Anamnese (Sturz mit gestreckten Armen) mit unmittelbar danach Paresen im Schultergürtelbereich, Sensibilitätsstörungen im linken Arm, zusammen mit dem heutigen EMG-Befund sprächen für eine traumatisch bedingte Läsion des Plexus brachialis links.\n5.13 In der neurologischen Aktenbeurteilung vom 28. Juni 2012 hielt Dr. med. H.___, Facharzt für Neurologie FMH, Suva Versicherungsmedizin (SA 141), fest, echtzeitlich zum Unfall vom 3. September 2009 seien im Bereich der rechten Hand oder des rechten Armes keine Beschwerden dokumentiert. Solche seien erstmalig im Bericht von Dr. med. B.___ vom 6. Januar 2010 dokumentiert worden. Bezüglich der von der Beschwerdeführerin im Rahmen der kreisärztlichen Untersuchung am 26. März 2012 auch auf der rechten Seite angegebenen neurologisch anmutenden Symptomatik sei, neurologisch beurteilt, echtzeitlich zum Unfall vom September 2009 kein Korrelat zu finden. Des Weiteren resultiere aus einer möglichen indirekt unfallbedingten Reizung des N. ulnaris links keine wesentliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin. Diese Einschätzung werde durch die Angaben von Dr. med. M.___ von der Klinik N.___ nach der Untersuchung am 11. Mai 2012 bestätigt.\n5.14 In der chirurgischen Aktenbeurteilung vom 9. August 2012 führte Dr. med. G.___, Facharzt für Chirurgie FMH, Suva Versicherungsmedizin (SA 149), aus, hinsichtlich des rechten, dominanten Handgelenks fänden sich in den Akten keine bzw. widersprüchliche Angaben, wie und in welcher Form sich die Beschwerdeführerin verletzt habe. So seien aus den Akten unmittelbar nach dem Unfall sowie in den folgenden Wochen keine echtzeitlichen Hinweise auf diesbezügliche Beschwerden ersichtlich. Der einzige und indirekte Hinweis, dass beim Sturz vom 3. September 2009 auch das rechte Handgelenk betroffen gewesen sei, sei ein am gleichen Tag von Dr. med. F.___ angefertigtes Röntgenbild der rechten Hand, auf dem keine ossären Verletzungen zu erkennen seien. Hinweise auf intermittierende Beschwerden ulnar im rechten Handgelenk fänden sich erst in einem Bericht des E.___ vom 8. Januar 2010, vier Monate nach dem Unfall. Im schriftlichen Befundbericht zur Kernspintomographie vom 17. Dezember 2009 werde ein vertikaler Riss des Discus triangularis zentral radialseits festgehalten, der als TFCC-Läsion vom Typ Palmer 1a klassifiziert werde. Gemäss der Klassifikation von Palmer gälten Discusläsionen der Klasse I als traumatisch und solche der Klasse II als verschleissbedingt. Diese ätiologische Unterteilung gelte jedoch aufgrund der neueren Literatur als fraglich. Denn man finde solche Discusschäden auch vom Typ Palmer 1a und 1b sowohl bei symptomatischen als auch asymptomatischen Handgelenken. Liege wie bei der Beschwerdeführerin eine Ulna-Plus-Variante vor, könne auch ohne Unfallereignis mit einem Discusschaden gerechnet werden. Da sich die Ulna in ihrer Lagebeziehung zum Radius mit zunehmendem Alter immer mehr zur Ulna-Plus-Variante hin verschiebe, erkläre sich dann auch die Zunahme von Discusdefekten mit zunehmendem Alter. Laut Hempfling könne eine (traumatische) Discusruptur nur dann angenommen werden, wenn es zu einer gleichzeitigen Ruptur der Ligg. radioulnaria palmare und dorsale gekommen sei. Dies führe dann zwangsläufig zu einer Instabilität des distalen Radioulnargelenkes. Bei der Beschwerdeführerin sei im ganzen Verlauf jedoch klinisch nie eine Instabilität des rechten distalen Radioulnargelenkes beschrieben worden. Damit bleibe es fraglich, ob die kernspintomographisch festgestellte TFCC-Läsion auch die Beschwerden im rechten Handgelenk zu erklären vermöge. So sei ihm bei der Durchsicht der Originalbilder in der koronalen Schnittführung eine proximal im Os triquetrum gelegene Signalstörung aufgefallen, die auf ein Knochenmarksödem hinweise, ein Befund wie er für eine ulnare Impaktation typisch sei, welche durch eine Überlänge der distalen Ulna entstehe, die ihrerseits zu einer vermehrten axialen Druckbelastung sowohl des TFCC als auch des Os triquetrum führe. Die TFCC-Läsion sei somit im Fall der Beschwerdeführerin mit grösserer Wahrscheinlichkeit auf einen vermehrten Verschleiss infolge Überlänge der distalen Ulna und nicht auf eine einmalige traumatische Einwirkung zurückzuführen."}