Diese verdient daher aufgrund der besonderen Konstellation den Vorzug vor der Anordnung eines zweiten Gerichtsgutachtens. Die Sache ist daher an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit sie den Rentenanspruch des Beschwerdeführers neu beurteile und zuvor die dazu notwendigen Abklärungen in Form eines medizinischen Administrativgutachtens veranlasse.