Weiter waren die Vorbeurteilungen der Suva, einschliesslich der Beurteilung der Kreisärztin Dr. med. K.___, welche sich auch (allerdings vor der Operation vom 20. Juli 2012) zu den Beschwerden an der rechten Schulter äusserte, sowie die Stellungnahmen des RAD-Arztes Dr. med. C.___ aktenkundig. Insbesondere die Stellungnahme von Dr. med. K.___ und der EFL-Bericht mit der integrierten Beurteilung von Dr. med. H.___ gelangten jedenfalls hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit zu Ergebnissen, welche deutlich und entscheidend von jenen des Gerichtsgutachtens abweichen.