Es wird damit hinsichtlich seiner Grundlagen den Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme gerecht. 5.3.2 Inhaltlich legt der Gerichtsgutachter ausführlich und nachvollziehbar dar, dass nach dem Unfall vom 22. Juni 2009 (vgl. E. II. 3.1 hiervor) anhaltende Beschwerden an der linken Schulter bestanden, welche Anlass zur Operation vom 22. März 2011 gaben (vgl. E. II. 4.2.5 hiervor). Der Verlauf nach dem operativen Eingriff war zunächst positiv. Es verblieben aber Schmerzen auf einem Niveau von 50 – 60 % des Ausgangsniveaus. Im Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. med. E.___ bestanden leichte Ruheschmerzen, welche sich bei Mobilisation und Belastung verstärkten.