Die dortige Aussage zur Arbeitsfähigkeit beruht auf den durchgeführten Tests und dabei gemachten Beobachtungen. Die Testergebnisse wurden wegen Selbstlimitierung und Inkonsistenzen als teilweise nicht verwertbar erachtet, so dass die Schätzung der Arbeitsfähigkeit auf der medizinisch-theoretischen Beurteilung des an der EFL beteiligten Arztes Dr. med. H.___ beruhte. Nach der Rechtsprechung kann eine EFL in bestimmten Fällen neben den medizinischen Befunden und Diagnosen wünschbar oder sogar erforderlich sein.