Dem ist insofern zuzustimmen, als der genannte Bericht von Dr. med. F.___ auch in Verbindung mit den übrigen damals vorliegenden Dokumenten keine zuverlässige Beurteilung erlaubte. Zudem basierte die erste Einschätzung von Dr. med. C.___ u.a. auf der Annahme, die Suva habe dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente von 50 % zugesprochen, was so nicht zutrifft (vgl. E. II. 4.2.7 hiervor). Die Beschwerdegegnerin veranlasste aus diesem Grund die Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit im D.___, welche am 27. und 28. August 2013 stattfand (E. II. 4.8 hiervor). Die dortige Aussage zur Arbeitsfähigkeit beruht auf den durchgeführten Tests und dabei gemachten Beobachtungen.