Hingegen sei dem Beschwerdeführer eine leichte bis mittelschwere Arbeit zumutbar und zwar ganztags. Zu beachten seien dabei die folgenden Einschränkungen: Heben auf Taillenhöhe, Heben horizontal und Tragen vorne maximal 17,5 kg selten, auf Kopfhöhe maximal 5 kg selten; Tragen einhändig rechts resp. link maximal 12,5 kg selten; länger dauernde Armaktivitäten (über Schulterhöhe) sowie Stossen und Ziehen manchmal. 4.9 Am 20. November 2013 äusserte sich Dr. med. C.___ vom RAD erneut zur gesundheitlichen Situation des Beschwerdeführers sowie zu dessen Arbeitsfähigkeit (IV-Nr.