44) hielt Dr. med. C.___ fest, das in der Stellungnahme vom 26. Februar 2013 formulierte und auf die Untersuchung des Kreisarztes vom 22. Mai 2012 gestützte Zumutbarkeitsprofil müsse im Nachhinein hinterfragt werden. Die formulierten massiven Beschränkungen der möglichen Restfunktionen der Schulter stimmten nicht mit dem letzten orthopädischen Untersuchungsbericht vom 8. November 2012 (vgl. E. II. 3.3) überein. Dort würden Befunde angegeben, die auf eine recht hohe Einsatzmöglichkeit der Schultergelenke schliessen liessen.