Die zusätzlichen Einschränkungen am rechten Arm würden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt. Alle späteren Berichte, insbesondere die Berichte der Orthopädie des Kantonsspitals [...] und von Dr. med. G.___, würden gestützt auf die gesundheitlichen Einschränkungen am rechten Arm eine Arbeitsfähigkeit von höchstens 50 % für angepasste Tätigkeiten bestätigen. Andere aktuelle und konkrete Einschätzungen der Arbeitsfähigkeit lägen nicht vor. 4.7.3 Mit Aktennotiz vom 27. Mai 2013 (IV-Nr. 44) hielt Dr. med.