Tätigkeiten mit abgespreiztem Arm, rotatorische Bewegungen sowie mittelschwere und schwere Arbeiten links seien zu unterlassen. Von einer manuellen Tätigkeit oberhalb der Horizontalen müsse abgesehen werden. Diese Zumutbarkeit sei auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezogen. Im Weiteren seien keine medizinischen Abklärungen angezeigt.