Eine angepasste Tätigkeit sei ab dem 21. September 2012 mit vollem Pensum, aber mit einer Leistungseinschränkung von 50 % möglich. Zum Zumutbarkeitsprofil hielt Dr. med. C.___ fest, dem Beschwerdeführer seien keine Arbeiten über Kopf zumutbar, ebenso keine schweren Belastungen auf Bauchhöhe. Zumutbar seien ihm weiterhin ganztags sehr leichte Tätigkeiten mit möglichst angelegtem rechtem Oberarm ohne vermehrte Rotation und mit der Möglichkeit, den rechten Arm bei Bedarf auflegen zu können. Tätigkeiten mit abgespreiztem Arm, rotatorische Bewegungen sowie mittelschwere und schwere Arbeiten links seien zu unterlassen.