Er sei massiv in der Bewegungsfreiheit der Arme beidseits eingeschränkt. Eine leichtere Arbeit, z.B. am Computer oder im Büro, könnte er vermutlich wenigstens für eine Teilzeit verrichten. Der Beschwerdeführer spreche leider sehr wenig Deutsch und sei ungelernt. Aus diesen Gründen komme er für solche Arbeiten wohl kaum in Frage. Eine angepasste Verweistätigkeit könne in einem zeitlichen Rahmen von ca. 50 % ausgeübt werden. Die Leistungsfähigkeit sei dabei vermindert in dem Sinne, dass die Arme beidseits nicht belastet werden dürften, der Beschwerdeführer keine Gewichte heben und keine Überkopfarbeiten ausführen dürfe. Die therapeutischen Optionen seien ausgeschöpft.