60.2 S. 275 f.]), wobei der Beschwerdeführer gegenüber Dr. med. F.___ und Dr. med. I.___, Assistenzärztin, mitteilte, dass sich im Vergleich mit den Beschwerden der linken Schulter vor der Operation nichts geändert habe. Es bestünden gleichseitige Restbeschwerden bei Abduktion beider Arme über 90°. Abschliessend hielten die beiden Ärzte fest, dass sie aktuell keine sinnvolle chirurgische Handlungsmöglichkeit sähen. Sie würden die Fortführung der Physiotherapie für beide Schultern empfehlen. Die Arbeitsunfähigkeit bestehe weiterhin seit dem 22. März 2011 im Umfang von 100 %. 4.2.7 Gestützt auf die Untersuchung vom 7. Dezember 2011 berichtete die Suva-Kreisärztin Dr. med.