Auch präoperativ seien eine deutliche Schmerzhaftigkeit des Schultergelenks sowie impingementartige Beschwerden provozierbar gewesen. 4.2.6 Der postoperative Zustand des Beschwerdeführers zeigte sich anlässlich der Untersuchung vom 4. April 2011, d.h. zwei Wochen nach erfolgter Schulterarthroskopie, zeitgerecht und der Beschwerdeführer berichtete damals recht zufrieden über geringe Beschwerden und eine trotz Schonung gute Funktionalität (Bericht vom 6. April 2011 [IV-Nr. 60.2 S. 290]). Eine weitere Untersuchung erfolgte am 27. Juni 2011 (Bericht vom 11. Juli 2011 [IV-Nr. 60.2 S. 275 f.]), wobei der Beschwerdeführer gegenüber Dr. med.