Die diesbezüglichen Restbeschwerden seien abnehmend, Konsequenzen würden sich hieraus keine ergeben. Die linke Schulter imponiere mit Schmerzhaftigkeit und Funktionseinschränkung, insbesondere der Supraspinatussehne, so dass eine Arthro-MRI-Untersuchung angezeigt sei. Abschliessend attestierte Dr. med. F.___ dem Beschwerdeführer eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit ab dem 28. August 2009. 4.2.2 Am 10. September 2009 berichtete Dr. med. F.___, das durchgeführte Arthro-MRI habe eine intakte Rotatorenmanschette bei jedoch eingeengtem Subacromialraum und leichter AC-Gelenksarthrose gezeigt (IV-Nr. 16.19 S. 6 f).