16.19 S. 12 f.). Er berichtete, die Arbeitsunfähigkeit sei mit 100 % attestiert gewesen (seit dem Unfall vom 22. Juni 2009), ab dem 28. Juli 2009 habe der Beschwerdeführer so gut wie möglich wieder voll gearbeitet. Zum Befund des linken Handgelenks hielt er fest, dass eine freie Gelenksbeweglichkeit sowie leichtere Schmerzen bei forcierter Dorsalflexion und radialer Abduktion, wenig auf Druck aber leicht über der Tabatière, bestünden. Sonographisch sei eine distale intraartikuläre Radiusfraktur feststellbar. Zur linken Schulter führte er aus, dass eine eingeschränkte aktive Elevation auf 150° und eine Abduktion von 90° gegeben seien.