4. 4.1 Als der Beschwerdeführer am 22. Juni 2009 während der Arbeit auf eine Leiter stieg, um die ihm aufgetragenen Schleifarbeiten an einem Doppel-T-Träger auszuführen, rutschte diese plötzlich weg und der Beschwerdeführer stürzte aus einer Höhe von ca. drei Metern zu Boden und blieb auf der Leiter liegen (IV-Nrn. 16.15, 16.18 S. 3 ff. und IV-Nr. 10 S. 2 f.). Der Beschwerdeführer prallte (vornehmlich) mit der linken Körperseite auf und zog sich dabei einen Bruch des linken Handgelenks und einer Rippe links sowie eine Rippenquetschung zu und verspürte in der Folge auch starke Schmerzen in der linken Schulter.