Weshalb der Hausarzt Dr. med. G.___ im Arztbericht vom 20. Dezember 2012 entgegen den postoperativ festgestellten verbesserten objektiven Befunden von einem stationären Gesundheitszustand ausgehe, sei nicht nachvollziehbar. Anlässlich der EFL-Untersuchung habe sich eine noch weitergehende Verbesserung der Schulterbeweglichkeit beidseits objektiv feststellen lassen. In Abweichung vom Vorbescheid werde die gesundheitliche Verbesserung mit daraus resultierender 100%iger Arbeits- und Leistungsfähigkeit erst ab dem 8. November 2014 (recte: 2012) als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt erachtet und nicht bereits ab dem 21. September 2012.