Der EFL-Bericht vom 20. September 2013 stelle eine zuverlässige Grundlage für die abschliessende Leistungsprüfung dar. Der Bericht beinhalte eine umfassende Prüfung der aktuellen körperlichen Leistungsfähigkeit durch ausgewiesene unabhängige Fachleute, u.a. einen Facharzt für Rheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, welche den Beschwerdeführer untersucht und die Vorgeschichte zur Kenntnis genommen hätten. Der EFL-Bericht vermöge in seiner Schlussfolgerung zu überzeugen. Anlässlich der EFL-Abklärung habe eine mässige Symptomausweitung, Selbstlimitierung und Inkonsistenz beobachtet werden können.