Die gesundheitliche Verbesserung ergebe sich aus dem Bericht der orthopädischen Klinik des Kantonsspitals [...] vom 8. November 2012. Bei der Berechnung des Invalideneinkommens sei aufgrund der behinderungsbedingten erschwerten Eingliederung ein Abzug von 10 % berücksichtigt worden. In Abweichung vom Vorbescheid sei das Valideneinkommen analog der Suva-Verfügung vom 6. September 2013 mit CHF 69‘846.00 zu beziffern. Der EFL-Bericht vom 20. September 2013 stelle eine zuverlässige Grundlage für die abschliessende Leistungsprüfung dar.