Das Versicherungsgericht holt mit Verfügung vom 4. Mai 2016 bei Dr. med. E.___, Facharzt FMH für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats, ein orthopädisches Gutachten ein (A.S. 33 f., 39 f.). Dieses datiert vom 12. Oktober 2016 (A.S. 44 ff.). 9. Der Beschwerdeführer lässt sich am 9. Dezember 2016 zum Gutachten vernehmen und präzisiert in diesem Zusammenhang seine Rechtsbegehren wie folgt (A.S. 61 ff.): 1. Die Verfügung vom 22. Juli 2014 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei ab 1. März 2012 eine unbefristete ganze IV-Rente zuzusprechen. u.K.u.E.F. Gleichzeitig reicht Rechtsanwältin Schaffner-Hess ihre Kostennote ein (A.S. 64 f.).