Mit Wirkung ab 1. März 2013 wurde ein Rentenanspruch verneint. 6. Mit Zuschrift vom 15. September 2014 lässt der Beschwerdeführer beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. Juli 2014 erheben und folgende Rechtsbegehren stellen (A.S. 10 ff.): 1. Die Verfügung vom 22. Juli 2014 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine ganze Rente ab 1. März 2012 sowie ab 1. März 2013 eine unbefristete Rente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 % zuzusprechen.