Gegen diesen Vorbescheid liess der Beschwerdeführer am 8. April 2013 Einwände erheben und eine unbefristete ganze Rente beantragen (IV-Nr. 42). In der Folge wurde im D.___ eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) veranlasst (Bericht vom 20. September 2013, IV-Nr. 51). Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin nochmals eine Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. C.___ vom 20. November 2013 ein (IV-Nr. 55). Am 16. Dezember 2013 wurde ein neuer Vorbescheid erlassen (IV-Nr.