Hochgerechnet auf ein Vollpensum entspricht dies einer Summe von CHF 71‘500.00. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 70 % ergäbe sich somit ein Jahreslohn von CHF 50‘050.00. Verglichen mit dem mutmasslichen Einkommen als Masseurin von CHF 60‘000.00 resultiert ein Invaliditätsgrad von 17 %. 9.3.2 Stellt man stattdessen auf statistische Werte ab, wäre die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) 2010 heranzuziehen, da die angefochtene Verfügung vom 14. Juli 2014 datiert (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_699/2015 vom 6. Juli 2016 E. 5.2 mit Hinweisen).