Fachausweis liegt. Selbst wenn man annehmen wollte, der Verdienst bei selbständiger Erwerbstätigkeit liege etwas höher, ist ein Einkommen von CHF 60‘000.00 pro Jahr auf jeden Fall nicht zu niedrig. 9.3 Das Invalideneinkommen ist entweder ausgehend vom tatsächlich erzielten Verdienst oder dann auf der Basis statistischer Werte zu bestimmen. 9.3.1 Der Lohn in der letzten Anstellung als Sekretärin, welche aus invaliditätsfremden Gründen aufgegeben wurde, belief sich im Jahr 2013 bei einem Pensum von 40 % auf CHF 28‘600.00 (IV-Nr. 6). Hochgerechnet auf ein Vollpensum entspricht dies einer Summe von CHF 71‘500.00.