Wie dem Schreiben des Zentrums S.___, [...], entnommen werden kann, ergab die humangenetische Beurteilung (Befunddatum 28. Juni 2016) keinen Nachweis von pathogenen Veränderungen im TNXB-Gen, sondern es resultierte ein Normalbefund. Aus dem Schreiben des Universitätsspitals [...] vom 13. Juli 2016 geht allerdings hervor, dass dieser Befund das Vorliegen eines Ehlers-Danlos-Syndroms nicht ausschliesse, da nur bei ca. 40 % aller Patienten mit dieser klinischen Verdachtsdiagnose eine Genveränderung nachgewiesen werde. Es bestehe noch die Möglichkeit einer elektronenmikroskopischen Untersuchung einer Hautbiopsie.