Parallel zur gerichtlichen Begutachtung hatte die Beschwerdeführerin wegen der Verdachtsdiagnose eines Ehlers-Danlos-Syndroms Abklärungen eingeleitet. Das Gericht gewährte in der Folge mehrere Fristverlängerungen, um die Ergebnisse der diesbezüglich veranlassten genetischen Untersuchung abwarten zu können. Diese Ergebnisse liegen inzwischen vor. Wie dem Schreiben des Zentrums S.___, [...], entnommen werden kann, ergab die humangenetische Beurteilung (Befunddatum 28. Juni 2016) keinen Nachweis von pathogenen Veränderungen im TNXB-Gen, sondern es resultierte ein Normalbefund.