Dasselbe gilt in Bezug auf die Handgelenke. Die eingereichten Fotos (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 9. Februar 2016) weisen zwar darauf hin, dass die Beweglichkeit höher sein kann, als sich anlässlich der gutachterlichen Untersuchungen ergab (vgl. Gerichtsgutachten S. 31). Der FOMA-Bericht weist denn auch eine höhere Beweglichkeit aus (BB 11 S. 13). Ein Grund, die Resultate des Gerichtsgutachtens infrage zu stellen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Vielmehr bestätigt dieser Umstand die Schwierigkeit, diesbezüglich verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen.