Gewicht) ausschliesse. Die Verneinung von Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf eine Bürotätigkeit. Was die Rüge anbelangt, im Gerichtsgutachten sei der Rücken nicht hinreichend abgeklärt worden, ist darauf hinzuweisen, dass die Akten mehrere Berichte über bildgebende Untersuchungen der Wirbelsäule (BWS, LWS, HWS) enthalten, welche den Gutachtern vorlagen und von ihnen berücksichtigt werden konnten. Bezogen auf die in der Stellungnahme von Dr. med. D.__