Mehrere im Gutachten enthaltene Diagnosen seien als solche mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu qualifizieren. Dies gelte für folgende Diagnosen: Persistierende Omalgie am rechten Schultergelenk nach Schulter-TEP vom 3. Juli 2012 mit mittelgradiger Funktionseinschränkung; Impingementsyndrom linkes Schultergelenk, bei fortgeschrittener AC-Gelenksarthrose, beginnender Omarthrose sowie degenerativen Veränderungen am Sternoklavikulargelenk; Chondromalazie mit fortgeschrittenen Knorpelschäden patellar mit chronischen Ödemen und Bakerzysten an beiden Knien; Fussdeformitäten, Grosszehengrundgelenksarthrose beidseits sowie fortgeschrittene Arthrose des USG rechts;