Im Gutachten werde der Rücken nur sehr passager beurteilt, vor allem auch der untere Rückenbereich. Es bestehe aber eine Skoliose bzw. skoliotische Fehlhaltung mit auch Veränderungen im oberen Wirbelsäulenbereich. Er, Dr. med. Q.___, denke, hier müsste genauer darauf eingegangen und auch abgeklärt werden. Dies habe auch eine direkte Konsequenz für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Dr. med. R.___, Praktischer Arzt FMH, nahm am 16. Januar 2016 unter Bezugnahme auf eine Untersuchung vom 23. Oktober 2015 wie folgt Stellung (Beilage 10 zur Eingabe vom 9. Februar 2016): Mehrere im Gutachten enthaltene Diagnosen seien als solche mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu qualifizieren.