6.3.1 Dr. med. D.___ führt in seiner Stellungnahme vom 25. Januar 2016 (Beilage 8 zur Eingabe vom 9. Februar 2016) aus, er messe eine andere Beweglichkeit des Sprunggelenks, mit einer erheblichen Seitendifferenz zu Ungunsten der rechten Seite. Er messe zudem ein Beinlängen-Defizit linksseitig von 1,5 cm, während im Gutachten von einem Beckengeradestand die Rede sei. Bei Inklination der thorakolumbalen Wirbelsäule stelle er einen eindeutigen thorakalen Gibbus auf der linken Seite fest. Ein Gibbus sei ein eindeutiger Hinweis auf eine skoliotische Fehlhaltung, dies werde jedoch im Gutachten nirgends erwähnt.