6.2.4 Soweit kritisiert wird, die Einschränkung im Haushalt sei nicht näher behandelt worden, ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin geltend macht, sie wäre im Gesundheitsfall mit einem Pensum von 100 % erwerbstätig. Falls dieser Argumentation gefolgt wird, erübrigt sich eine Beurteilung der Einschränkung im Haushalt. Eine solche wäre, soweit es um somatische Beeinträchtigungen geht, ohnehin nicht in erster Linie durch medizinische Fachpersonen, sondern auf der Grundlage der medizinischen Unterlagen durch einen Haushalt-Abklärungsbericht zu ermitteln.