Was die monierte Begutachtungsdauer von 120 Minuten anbelangt, dürfte sich diese nicht auf die gesamte Arbeit an diesem Gutachten – bei dem der Orthopäde ja auch noch die Federführung innehatte (Gutachten S. 1) – beziehen, sondern die eigentliche Exploration im Fachgebiet erfassen, zumal sich die entsprechende Aussage unter dem Titel «orthopädisch-/traumatologischer Befund» findet (Gutachten S. 30). 6.2.4 Soweit kritisiert wird, die Einschränkung im Haushalt sei nicht näher behandelt worden, ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin geltend macht, sie wäre im Gesundheitsfall mit einem Pensum von 100 % erwerbstätig.