Die Ausführungen des Gutachters lassen denn auch klar erkennen, dass er den Inhalt der entsprechenden Beurteilungen kannte. Was die monierte Begutachtungsdauer von 120 Minuten anbelangt, dürfte sich diese nicht auf die gesamte Arbeit an diesem Gutachten – bei dem der Orthopäde ja auch noch die Federführung innehatte (Gutachten S. 1) – beziehen, sondern die eigentliche Exploration im Fachgebiet erfassen, zumal sich die entsprechende Aussage unter dem Titel «orthopädisch-/traumatologischer Befund» findet (Gutachten S. 30).