Bezogen auf die linke Schulter hält der Gutachter in der Beurteilung ausdrücklich fest, hier sei bereits eine aktivierte Schultergelenksarthrose nachgewiesen worden (Gutachten S. 34). Die Ergebnisse der MRI-Aufnahme des rechten Kniegelenks vom 19. August 2015 werden im Gutachten ausdrücklich wiedergegeben (Gutachten S. 13). Mit dem diagnostizierten Lumbovertebralsyndrom werden die Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule erfasst. Der Gutachter weist weiter darauf hin, dass eine beginnende Arthrose der Intervertebralgelenke nachgewiesen sei (Gutachten S. 35 oben). Im Übrigen erklärt er, die Veränderungen der Wirbelsäule seien als altersentsprechend zu bewerten (Gutachten S. 35 oben).