Es trifft zu, dass im Gutachten sämtliche orthopädischen Beeinträchtigungen unter der Rubrik «Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit)» aufgeführt werden. Damit entsteht aber nicht der Eindruck, die orthopädischen Diagnosen führten zu überhaupt keiner erwerblichen Einschränkung, denn aus der zitierten Formulierung wird deutlich, dass sich die Aussage auf die letzte Tätigkeit als Büroangestellte bezieht.