Die Begutachtung als solche umfasste spezialärztliche Untersuchungen in den Fachdisziplinen Orthopädie, Psychiatrie und Innere Medizin. Die drei Teilgutachten enthalten eine Darstellung der Angaben der Beschwerdeführerin und der erhobenen Befunde. Es wird ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, welche Beurteilung sich aus den vorhandenen Grundlagen ergibt und wie diese hergeleitet wird. Die Gutachter gelangen zu schlüssigen Ergebnissen, die sie in verständlicher und plausibler Weise begründen. Soweit sich Abweichungen zu den früheren Stellungnahmen ergeben – was zu einem guten Teil nicht der Fall ist –, lassen sich die entsprechenden Gründe aus dem Gutachten entnehmen.