Retrospektiv sei die Arbeitsfähigkeit nach der Schulter-TEP-Implantation für die bisherige und auch für leidensadaptierte Tätigkeiten für etwa vier Monate aufgehoben gewesen. 5.8.4 Im Gesamtgutachten (Gutachten S. 1 ff.) halten die Experten fest, die Arbeitsfähigkeit in den Tätigkeiten als Verkäuferin und als Masseurin sei aufgehoben (Gutachten S. 21 ff.). In der bisherigen Sekretariatsarbeit bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 30 % aufgrund des psychiatrisch umschriebenen Beschwerdebildes. Dasselbe gelte in einer anderen, den somatischen Einschränkungen angepassten Tätigkeit.