Seitens des lumbalen Rückens stellten sich keine wesentlichen Funktionseinschränkungen dar, eine paravertebrale lumbale Druckdolenz sei bei Nachweis einer beginnenden Arthrose der Intervertebralgelenke erklärbar. Die Veränderungen der Wirbelsäule seien als altersentsprechend zu bewerten. Kompressionen neuraler Strukturen hätten mit der Bildgebung der Wirbelsäule ausgeschlossen werden können. Zusammenfassend ergebe sich aus den vorliegenden orthopädischen Gesundheitsstörungen keine Einschränkung für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.