Die fortbestehende Funktionseinschränkung und Schmerzhaftigkeit seien klinisch mehrfach untersucht worden. Der Verdacht einer Lockerung des Schaftes habe sich nicht bestätigt. Die Lockerung habe in der Drei-Phasen-Skelett-Szintigraphie vom 13. August 2013 ausgeschlossen werden können, vielmehr seien Zeichen einer beginnenden Überlastung an der glenoidalen Gelenkfläche aufgezeigt worden. Die Betrachtung der mitgebrachten Röntgenbilder zeige den Zustand nach Implantation der Schaftprothese. Auffällig sei, dass medial der Abstand zwischen dem Unterrand des Humeruskragens der Prothese und der Resektionslinie fast 1 cm betrage.