5.8.2 Dr. med. O.___, Facharzt für Innere Medizin und Onkologie FMH, gelangt in seinem Teilgutachten zum Ergebnis, aus internistischer Sicht seien Vorgeschichte und Systemanamnese unauffällig (Gutachten S. 37). Auch der klinische Befund und die Laborresultate zeigten keine Besonderheiten. Aus internistischer Sicht ergebe sich kein Grund zur Verminderung der Arbeitsfähigkeit. 5.8.3 Dr. med. P.___, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, beschreibt in seinem Teilgutachten zunächst die Problemstellung (Gutachten S. 27 ff.).