Mittelgradig beeinträchtigt seien die Durchhaltefähigkeit, die Selbstbehauptungsfähigkeit, die Kontaktfähigkeit zu Dritten, die Gruppenfähigkeit und die Fähigkeit zu Spontanaktivitäten. Zur Arbeitsfähigkeit führt Dr. med. B.___ aus, aufgrund der rezidivierenden depressiven Störung sei die Arbeitsfähigkeit im Längsschnitt um 30 % eingeschränkt (Gutachten S. 54). Diese Beurteilung gelte für jede Tätigkeit. Es sei davon auszugehen, dass die Einschränkungen seit mehreren Jahren vorhanden seien, wobei eine Dokumentation seit dem 2. Dezember 2013 bestehe. Es sei davon auszugehen, dass die beschriebenen Einschränkungen eher langfristig bestehen bleiben dürften. 5.8.2 Dr. med.