Der Gutachter diskutiert weiter den funktionellen Schweregrad (Gesundheitsschädigung, Persönlichkeit, sozialer Kontext) und die Konsistenz. Bei der Ausprägung der relevanten Befunde führt er aus, es gebe auch leichte bzw. beschwerdefreie Phasen und daher sei von insgesamt eher leichten Beeinträchtigungen auszugehen. Zum Belastungsprofil wird (in Anlehnung an das Mini-ICP-APP) erklärt, es lägen keine Beeinträchtigungen der Fähigkeit zur Anwendung fachlicher Kompetenzen, der Fähigkeit zu familiären bzw. intimen Beziehungen und zur Selbstpflege vor.