Mittlerweile habe sie erneut einen Partner, die noch junge Partnerschaft werde als stabil beschrieben. Es überrasche aus psychiatrischer Sicht nicht, dass die Beschwerdeführerin auf die sicherlich erheblichen Ereignisse in ihrem Leben mit einer depressiven Symptomatik reagiert habe, weil ihre diesbezüglichen Kompensationsmechanismen aus psychiatrischer Sicht nicht ausreichend gewesen seien. Die von ihr geschilderten Beschwerden sehe der Gutachter als konsistent an. Die Beschwerdeführerin leide unter einer gedrückten Stimmung und einer Verminderung von Antrieb und Aktivität. Die Fähigkeit zur Freude, das Interesse und die Konzentration seien vermindert.