aus, nach unauffälliger frühkindlicher Entwicklung habe die Beschwerdeführerin im Alter von sechs bis sieben Jahren einen sexuellen Missbrauch erlebt, der ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig negativ geprägt habe (Gutachten S. 51 ff.). Es sei ihr nicht möglich gewesen, tragfähige Bekanntschaften zu entwickeln. Im Jahr 2008 habe sich die Beschwerdeführerin zwei gescheiterten Ehen sowie vier Kindern gegenüber gesehen, die sie allein habe erziehen müssen, was ihr mit grossen Anstrengungen auch gelungen sei. Ferner habe sie ein Haus erwerben und halten können. Mittlerweile habe sie erneut einen Partner, die noch junge Partnerschaft werde als stabil beschrieben.