Die übrigen Kriterien zeigten sich unauffällig. Im Beck‘schen Depressionsinventar zeigten sich Hinweise auf das Vorliegen einer mittelgradigen Depression. Hinweise auf Aggravation oder Simulation bestünden nicht. Diagnostiziert wird eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.1). Weiter weist der Gutachter auf akzentuierte Persönlichkeitszüge (ICD-10 Z73) hin. In seiner Beurteilung führt Dr. med. B.___ aus, nach unauffälliger frühkindlicher Entwicklung habe die Beschwerdeführerin im Alter von sechs bis sieben Jahren einen sexuellen Missbrauch erlebt, der ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig negativ geprägt habe (Gutachten S. 51 ff.).